Die Tierkrankenversicherung übernimmt keine Kosten für Vorerkrankungen, d. h. für die Behandlung von Krankheiten, deren Symptome bereits vor Abschluss der Versicherung oder während der Karenzzeit auftraten.
Unsere Versicherung kann außerdem nicht für Tierarztkosten aufkommen, die nicht mit der Behandlung von Krankheiten oder Verletzungen nach Unfällen zusammenhängen, wie z. B. Parasitenbehandlungen, Sterilisationen, nicht von einem Tierarzt verschriebenen Behandlungen, Futter oder Verwaltungskosten.